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damit Ihr möglichst schnell zum Führerschein kommt,
solltet Ihr folgende Punkte beachten:


Führerscheinantrag
Beantragen musst Du den Führerschein bei der für Deinen Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle. Hierzu solltest Du Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Den Antrag selbst könnt Ihr selbstverständlich auch bei uns bekommen.

Ausbildungsvertrag
Den Ausbildungsvertrag könnt Ihr Euch als pdf-Dokument bei uns herunterladen, einfach ausdrucken und Eure persönlichen Daten eintragen und ab zur Fahrschule damit.

Sehtest - nicht älter als 2 Jahre
Diesen erhaltet Ihr beim Optiker oder Augenarzt

Nachweis über Sofortmaßnahmen
am Unfallort oder "Erste Hilfe"

Ein aktuelles Passbild

Ab wann dürft Ihr den Führerschein machen
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse gestellt werden. Die Theorieprüfung darf man frühestens 3 Monate, die Praxisprüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolvieren.

Zahlungen
Die Grundgebühr sowie das Lehrmaterial sind zu Beginn der Ausbildung zu zahlen. Die Fahrstunden sind direkt nach deren Absolvierung zu bezahlen. Die Prüfungsgebühren sind 8 Tage vor der Prüfung zu entrichten.






Fahrschule Bollmann - Inhaber: Mario Dill - Bahnhofstr. 5 - 23701 Eutin Tel.: 04521/73537

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