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bei Uns erwerbbare Führerscheinklassen
die folgenden Führerscheinklassen
könnt Ihr bei Uns erwerben:



  Klasse B - PKW VW Golf TDi
Mindestalter: 18 Jahre - Ihr könnt allerdings die praktische Führerscheinprüfung bereits einen Monat vor Erreichen dieses Alters ablegen.
Was darf ich fahren? Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3,5 t). Außerdem dürft Ihr mit der Klasse B Kraftfahrzeuge der Klassen L und M fahren.

  Klasse BE - Anhänger Koch-Anhänger
Mindestalter: 18 Jahre - Ihr könnt allerdings die praktische Führerscheinprüfung bereits einen Monat vor Erreichen dieses Alters ablegen.
Was darf ich fahren? Anhänger über 750 kg Gesamtmasse und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges überschreiten. Bei einer durchgehenden Bremsanlage (Luftdruckbremse) darf das Verhältnis 1:1,5 gefahren werden ansonsten nur max. 1:1.

  Klasse A (beschränkt) - Kraftrad Yamaha XV 535 Virago
Mindestalter: 18 Jahre
Was darf ich fahren? Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kw (34 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,16 kw / kg
Sonstiges 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A (beschränkt) erhaltet Ihr die Klasse A (unbeschränkt) ohne weitere Formalitäten

  Klasse A (unbeschränkt) - Kraftrad Yamaha XJ 600 N
Mindestalter: 18 Jahre
Was darf ich fahren? Krafträder ohne Leistungsbeschränkung, auch mit Beiwagen, über 50ccm oder mehr als 45 km/h
Sonstiges Ihr erhaltet diese Klasse zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A (beschränkt) automatisch

  A1 - Leichtkraftrad Yamaha SR 125
Mindestalter: 16 Jahre bei 80 hm/h / 18 Jahre unbegrenzt
Was darf ich fahren? Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16-17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre. Fahrzeuge der Klasse M dürfen automatisch mit der Klasse A1 gefahren werden

  Klasse M (50er) - Roller Roller BW 50 Spy
Mindestalter: 16 Jahre - Du kannst allerdings die praktische Führerscheinprüfung bereits einen Monat vor Erreichen dieses Alters ablegen.
Was darf ich fahren? Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis maximal 50 ccm und 45 km/h (inkl. 50er Roller).

  Mofa Fahrschule
Mindestalter: 15 Jahre. Wurdest Du vor dem 1.4.1965 geboren, darfst Du auch ohne diese Bescheinigung Mofa fahren.
Was darf ich fahren? Ein einsitziges, einspuriges Kfz mit den Merkmalen von Fahrrädern (auch ohne Tretkurbel) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Ein besonderer Sitz für die Mitnahme von Kindern bis 7 Jahren darf vorhanden sein. Wird ein Kind mitgenommen, muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.



Fahrschule Bollmann - Inhaber: Mario Dill - Bahnhofstr. 5 - 23701 Eutin Tel.: 04521/73537

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