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die folgenden Führerscheinklassen könnt Ihr bei Uns erwerben:
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Klasse B - PKW |
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Mindestalter: |
18 Jahre - Ihr könnt allerdings die praktische Führerscheinprüfung bereits einen Monat vor Erreichen dieses Alters ablegen. |
Was darf ich fahren? |
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3,5 t). Außerdem dürft Ihr mit der Klasse B Kraftfahrzeuge der Klassen L und M fahren. |
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Klasse BE - Anhänger |
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Mindestalter: |
18 Jahre - Ihr könnt allerdings die praktische Führerscheinprüfung bereits einen Monat vor Erreichen dieses Alters ablegen. |
Was darf ich fahren? |
Anhänger über 750 kg Gesamtmasse und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges überschreiten. Bei einer durchgehenden Bremsanlage (Luftdruckbremse) darf das Verhältnis 1:1,5 gefahren werden ansonsten nur max. 1:1. |
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Klasse A (beschränkt) - Kraftrad |
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Mindestalter: |
18 Jahre |
Was darf ich fahren? |
Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kw (34 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,16 kw / kg |
Sonstiges |
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A (beschränkt) erhaltet Ihr die Klasse A (unbeschränkt) ohne weitere Formalitäten |
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Klasse A (unbeschränkt) - Kraftrad |
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Mindestalter: |
18 Jahre |
Was darf ich fahren? |
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung, auch mit Beiwagen, über 50ccm oder mehr als 45 km/h |
Sonstiges |
Ihr erhaltet diese Klasse zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A (beschränkt) automatisch |
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A1 - Leichtkraftrad |
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Mindestalter: |
16 Jahre bei 80 hm/h / 18 Jahre unbegrenzt |
Was darf ich fahren? |
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16-17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre. Fahrzeuge der Klasse M dürfen automatisch mit der Klasse A1 gefahren werden |
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Klasse M (50er) - Roller |
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Mindestalter: |
16 Jahre - Du kannst allerdings die praktische Führerscheinprüfung bereits einen Monat vor Erreichen dieses Alters ablegen. |
Was darf ich fahren? |
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis maximal 50 ccm und 45 km/h (inkl. 50er Roller). |
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Mofa |
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Mindestalter: |
15 Jahre. Wurdest Du vor dem 1.4.1965 geboren, darfst Du auch ohne diese Bescheinigung Mofa fahren. |
Was darf ich fahren? |
Ein einsitziges, einspuriges Kfz mit den Merkmalen von Fahrrädern (auch ohne Tretkurbel) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Ein besonderer Sitz für die Mitnahme von Kindern bis 7 Jahren darf vorhanden sein. Wird ein Kind mitgenommen, muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein. |
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